SERVICE-CENTER FÜR TÄTIGE UNTERNEHMEN UND AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN
Kommerziell tätige Gesellschaften (mit Gewerbebewilligung) müssen in Liechtenstein nicht zwingend einen Repräsentanten bestellen. Weiter besteht auch keine Pflicht zur Bestellung eines liechtensteinischen Repräsentanten für ausländische Rechtsträger, auch wenn diese in Liechtenstein verwaltet werden.
Die JT Service AG versteht es, auch bei fehlender Pflicht zur Bestellung eines Repräsentanten einen Mehrwert durch eine Reihe von Basisleistungen, die unabhängig dieser Pflicht sind, zu bieten.
Darunter fällt beispielsweise das Agieren als Outsourcing-Dienstleisterin betreffend liechtensteinische Sorgfaltspflichten, als Anlaufstelle für externe Anbieter, insbesondere Registered Agent, oder aber auch zur Unterstützung der Stakeholder in sämtlichen administrativen Angelegenheiten.
Als wohl wesentlichste Dienstleistung stellt die JT Service AG eine zeitgemässe Verwaltung der Gesellschaftsakten und -informationen sicher. Die JT Service AG nutzt dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich und ihre Partner unter steter Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen.
Die Gesellschaftsinformationen werden in einem zentralen, für die Treuhandbranche entwickelten System gespeichert, das eine optimale Verwaltung sicherstellt. Die Gesellschaftsunterlagen finden Eingang in ein revisionssicheres elektronisches Archiv, sodass die physischen Unterlagen auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden und Archivplatz eingespart werden kann. Alle wichtigen (Original-)Dokumente werden in physischer Form in einem brandsicheren Tresor verwahrt.