BUCHHALTUNG
Das Organ eines Rechtsträgers, wie z.B. ein Stiftungsrat, muss ebenso wie ein Kaufmann Bücher über seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens führen, weshalb für die von der JT Service AG administrativ verwalteten Rechtsträger eine Buchhaltung erstellt wird. Diese entspricht den jeweils gültigen liechtensteinischen Rechnungslegungsvorschriften.
Die JT Service AG übernimmt sämtliche Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit der Buchführung notwendig sind. Als Grundlage zur Erstellung der Buchhaltung werden sämtliche Bankbewegungen und Wertschriftentransaktionen automatisiert oder manuell in einer Wertschriftenverwaltungssoftware erfasst und täglich mit den jeweiligen Kursinformationen von SIX/Telekurs abgeglichen.