SORGFALTSPFLICHT
Die Übernahme der administrativen Betreuung eines Mandates durch JT Service AG als konzessionierte Treuhandgesellschaft erfordert eine vollständige Sorgfaltspflichtprüfung (KYC Rules).
Eine solche Prüfung beinhaltet die korrekte Identifizierung des Vertragspartners/Auftraggebers und aller anderen relevanten Personen, wie wirtschaftlich Berechtigte und kontrollierende Personen sowie die Prüfung der Herkunft der Vermögenswerte enthalten.
Die Sorgfaltspflichtgesetzgebung beinhaltet auch die Verpflichtung der JT Service AG zur laufenden Transaktionskontrolle. Zur Einhaltung dieser Verpflichtung werden täglich alle Transaktionen elektronisch erfasst und automatisiert auf die Relevanz gewertet.